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Direktvermarktung

Seit der Novelle des erneuerbaren Energiengesetzes 2017 müssen PV- Anlagen und auch die anderen erneuerbaren Energieträger mit einer installierten Leistung von 100 kWpeak, und mehr, ihren erzeugten Strom direkt vermarkten.

Alles aus einer Hand

Wer seinen PV-Strom direkt vermarktet, verkauft ihn in den meisten Fällen über das Marktprämienmodell an der Strombörse. Dort wird der erzeugte „grüne“ Strom, neben konventionell erzeugtem Strom gleichberechtigt gehandelt und zum selben Preis verkauft. Danach wird dem Anlagenbetreiber der Verkaufserlös der Strombörse und zusätzlich eine Marktprämie ausgezahlt. Die Gesamtsumme dieser Auszahlung entspricht dabei mindestens der Höhe der gesetzlichen Einspeisevergütung. Als Referenzwert für den Direktvermarktungspreis dient der „Anzulegende Wert“, die sogenannte "Erlösobergrenze“.

FAQ

Die Unterschiede entstehen aufgrund unterschiedlicher Datensätze beim VNB und Lieferanten, die als Abrechnungsgrundlage verwendet wurden. Zur Veranschaulichung, wie solche Differenzen entstehen können, folgt nachstehend ein Fallbeispiel:
Während des Liefermonats übermittelt der VNB dem Lieferanten elektronisch täglich die Einspeise-/Verbrauchsdaten vom Vortag. Tritt nun bei der Zählerfernauslesung eine Störung auf, kann der VNB dem Lieferanten keine Daten zur Verfügung stellen. In einigen Fällen bildet der VNB Schätzwerte und stellte diese dem Lieferanten zur Verfügung. Nachdem die Störung durch den VNB bzw. Messstellenbetreiber behoben wurde, werden die Daten nachträglich ausgelesen. In der Praxis kommt es leider häufiger vor, dass der VNB die tatsächlichen Messwerte aus dem Störungszeitraum nicht automatisch an den Lieferanten nachversendet. Infolge dessen erhält der Kunde unterschiedliche Abrechnungen.

Durch die vorgeschriebenen Verfahrensschritte und Fristen der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) kann eine Korrektur der Daten nur bis zum 29. Werktag (finanzielle Korrektur zum 42. Werktag) nach dem Liefermonat erfolgen. Wird diese Frist durch den VNB nicht gewahrt oder wird der Fehler erst später bemerkt, kann die Korrektur gemäß der MaBiS im Rahmen der Korrekturbilanzkreisabrechnung bis zum 7. Monat (finanzielle Korrektur Ende 8. Monat) nach dem Liefermonat erfolgen. Erst nach dem jeweiligen Korrekturlauf durch den VNB können wir eine Korrekturabrechnung Ihnen gegenüber erstellen.

Für negative Minuten- und Sekundärreserveleistung.

Um die Anlage bestmöglich am Regelenergiemarkt vermarkten zu können ist die Aufnahme von zwei Doppelhöckerkurven notwendig. Es wird unterschieden zwischen der Minuten- und der Sekundärreserve. 

Wichtig: Um das Aggregat bestmöglich am Regelenergiemarkt vermarkten zu können, muss der Doppelhöcker bei der maximalen Leistung gefahren werden, die das Aggregat fahren kann. Nur die hier nachgewiesene Maximalleistung kann angeboten werden.

Minutenreserve 
Dauer: maximal 3 Stunden
Protokollzeitraster: Sekundenwerte

 

Die Abschaltzeitpunkte sind sekundengenau zu protokollieren.

 

Sekundärreserve
Dauer: maximal 1,5 Stunden
Protokollzeitraster: Sekundenwerte

Die Abschaltzeitpunkte sind sekundengenau zu protokollieren.

 

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